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Waagen und Messmittel: Ohne geprüfte Waage keine belastbare Zählung

· Anlagen und Kennzeichnung · 3 Min. Lesezeit

Waagen und Messmittel: Ohne geprüfte Waage keine belastbare Zählung

Wer nach Gewicht oder Länge zählt, verlässt sich auf sein Messmittel. Prüfung, Kennzeichnung und Dokumentation von Waagen und Maßen vor der Inventur.

Nicht jeder Bestand lässt sich Stück für Stück zählen. Schrauben, Dichtungen, Kabel oder Rollenware werden oft gewogen oder gemessen, und das Ergebnis ist nur so gut wie das Messmittel. Zeigt eine Waage ein Prozent zu viel an, steckt der Fehler in jeder gezählten Position und fällt erst auf, wenn der Buchbestand nicht passt. Eine geprüfte Waage ist deshalb die Grundlage einer belastbaren Zählung. Dieser Beitrag zeigt, wie Sie Waagen und Messmittel vor der Inventur prüfen, kennzeichnen und dokumentieren.

Wo Messmittel die Zahl bestimmen

  • Zählwaagen, die aus dem Gewicht eine Stückzahl berechnen.
  • Palettenwaagen und Bodenwaagen für Schüttgut und Großpackstücke.
  • Längenmessung bei Kabel, Rollenware und Profilen.
  • Füllstandsmessung in Behältern und Tanks.

Vor der Zählung prüfen

  1. Gibt es zu jedem Messmittel einen Nachweis über die letzte Prüfung oder Kalibrierung, mit Datum und prüfender Stelle?
  2. Ist ein Prüfvermerk am Gerät angebracht, und ist er noch gültig?
  3. Steht die Waage waagerecht und stabil, und zeigt sie ohne Last null?
  4. Passt der Messbereich? Die Last darf die Höchstlast nicht überschreiten und nicht so weit darunter liegen, dass die Anzeige ungenau wird.
  5. Stimmt die Anzeige mit einem bekannten Prüfgewicht überein?
  6. Sind Anzeige, Einheit und Stromversorgung in Ordnung?

Ob und in welcher Form für Ihre Waagen eine amtliche Prüfung vorgeschrieben ist, klären Sie mit der zuständigen Stelle und Ihrem Verantwortlichen für Qualität. Hier geht es um die Praxis der Zählung.

Stückzahl aus Gewicht (fiktives Beispiel)

Beim Zählen nach Gewicht wird zuerst ein Referenzwert ermittelt: 100 Stück werden abgezählt und gewogen. Sie wiegen 2,40 kg, ein Stück also 24 g. Die Kiste mit dem Material wiegt brutto 61,80 kg, das leere Behältnis (Tara) 1,80 kg. Netto sind das 60,00 kg oder 60.000 g. Geteilt durch 24 g ergibt das 2.500 Stück.

Nun der Effekt eines Fehlers: Zeigt die Waage ein Prozent zu viel an, steht netto 60,60 kg auf der Anzeige, und es ergeben sich 2.525 Stück. Das sind 25 Stück zu viel, entstanden allein durch das Messmittel. Bei einem Artikel mit hohem Stückwert ist das keine Kleinigkeit. Auch die Referenz selbst kann streuen: Wählen Sie die Referenzmenge groß genug und wiegen Sie im Zweifel mehrere Proben.

Unabhängigkeit auch beim Messen

Das zweite Team ermittelt das Stückgewicht selbst und übernimmt den Wert des ersten Teams nicht. Verwenden Sie nach Möglichkeit nicht dieselbe Waage, sonst fließt ein Gerätefehler in beide Zählungen ein. Weichen die Ergebnisse ab, wird als Erstes das Gerät geprüft und danach die Position noch einmal gezählt.

Dokumentieren, kennzeichnen, lagern

Eine Messmittelliste gehört in die Zählanweisung mit Nummer, Art, Standort, Messbereich, letztem Nachweis und Prüfwert am Zähltag. Auf der Zählliste steht, mit welchem Messmittel gezählt wurde. Wird eine Waage ausgetauscht, wird das mit Uhrzeit vermerkt. Fehlt zu einem Gerät jeder Nachweis, halten Sie das ausdrücklich fest und zählen mit einem anderen Gerät oder Stück für Stück, wo das möglich ist.

Messmittel erhalten eine eigene Nummer und ein sichtbares Etikett mit dem Datum des letzten Nachweises und dem nächsten Termin. Prüfgewichte werden trocken und sauber gelagert, damit ihr Wert erhalten bleibt, und nicht für andere Zwecke benutzt. Nach einem Stoß oder Transport wird jede Waage neu gegen das Prüfgewicht kontrolliert.

Fazit

Ohne geprüftes Messmittel bleibt jede gewogene Zahl eine Schätzung. AuditMaster nimmt die verwendeten Messmittel in die Zählanweisung und das Inventurprotokoll auf. Prüfung und Kennzeichnung der Waagen selbst gehören zu den Aufgaben des Betreibers und der zuständigen Stellen.